Gefährliche Güter

 

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Mit der Erstellung von Vorschriften für die internationale Beförderung gefährlicher Güter soll Sicherheit geschaffen und sollen Unfälle verhindert werden, durch die Personen, Güter oder die Umwelt zu Schaden kommen können.

Die Aktualisierung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt ist eine wichtige Aufgabe der OTIF.

Über die Richtlinie 2008/68/EG findet das RID neben dem internationalen Verkehr auch auf den nationalen Verkehr der EU-Mitgliedstaaten Anwendung. Infolge einer engen Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) gelten die Gefahrgutvorschriften auch für den Straßen- und den Binnenschiffsverkehr.

Um eine einfachere multimodale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene, Straße und auf Binnenwasserstraßen sicherzustellen, organisieren OTIF und UNECE zweimal jährlich eine Gemeinsame RID/ADR/ADN-Tagung.

Aus auf der Hand liegenden Sicherheitsgründen muss sich das RID schnell entwickeln können. Die Revision des Anhangs C (RID) und seiner Anlage wird daher unter Anwendung des vereinfachten Revisionsverfahrens gleichzeitig zur Änderung der UN-Modellvorschriften, die Empfehlungen für die Gefahrgutbeförderung für alle Verkehrsträger enthalten, alle zwei Jahre vollzogen.

Die Arbeitsgruppen der Gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung und des RID-Fachausschusses bemühen sich darum, die Vorschriften so nah wie möglich an der Wirklichkeit der Gefahrgutbeförderung auszurichten.

nopicJochen Conrad

Leiter der Abteilung Gefahrgut

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ANWENDUNGSBEREICH – RID – ANHANG C