Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
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Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr

 

Die Zeitschrift für den internationalen Eisenbahnverkehr (Zeitschrift) ist eine offizielle, regelmäßig erscheinende Veröffentlichung. Sie liefert einen Überblick über die Tätigkeiten der Organe der OTIF und enthält für die Anwendung des COTIF notwendige und nützliche Mitteilungen, von Gerichten der Mitgliedstaaten gesprochene Urteile sowie Abhandlungen über die vom COTIF oder durch andere Beförderungsrechte abgedeckten Bereiche. Sie wird vom der OTIF veröffentlicht und erscheint zurzeit jährlich 4 Mal in drei Sprachen (Französisch, Deutsch, Englisch). 

 

 

  

Inhaltsverzeichnis des Heftes

2010 

 

  

Jahresinhaltsverzeichnis

 

 

Tarife - Abonnemente

 

 

 

FAQ

 

 

1. Wie ist die Zeitschrift in einigen Zeilen darzustellen?  

 

Die Zeitschrift, gleichsam als „Annalen“ der Ausarbeitung eines zuerst auf Güterbeförderungen, einschließlich gefährlicher Güter, später auch auf Reisende und Gepäck im internationalen Verkehr anwendbaren einheitlichen Eisenbahnbeförderungsrechts, stellt regelmäßig die Tätigkeiten der Organe der OTIF vor. Sie zeichnet die Tätigkeiten der OTIF im Allgemeinen wieder, die verschiedenen Schritte des Annahmeverfahrens von Gesetzestexten und gibt die endgültig angenommenen Texte in vollem Wortlaut wieder. Neben offiziellen Mitteilungen veröffentlicht sie Gerichtsentscheidungen verschiedener Mitgliedstaaten aus dem Bereich des internationalen Eisenbahnbeförderungsvertrags sowie Abhandlungen von Fachleuten zu Fragen des Beförderungsrechts. 

 

2. An wen richtet sich die Zeitschrift?  

 

Die Zeitschrift ist hauptsächlich eine wissenschaftliche Veröffentlichung und ein Referenzwerk. Sie wird häufig in Fragen zur Lehre und Rechtsprechung zitiert und ist zu einer Referenz in den Fachkreisen des internationalen Beförderungsrechts geworden. In diesem Zusammenhang richtet sich die Zeitschrift in erster Linie an die nationalen und internationalen Behörden, die im Bereich der Eisenbahnen tätigen internationalen Organisationen und Verbände, die Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber, an Universitätskreise sowie an Personen, die im Bereich des Rechts tätig sind. 

 

3. Seit wann erscheint die Zeitschrift?  

 

Die erste Ausgabe der Zeitschrift für den internationalen Eisenbahntransport erschien im Januar 1893, d.h. unmittelbar nach dem Inkrafttreten, am 1. Januar 1893, des ersten internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn-Frachtverkehr vom 14. Oktober 1890 und der Schaffung des Zentralamtes für die internationale Eisenbahnbeförderung. Vom Übereinkommen her war das Zentralamt insbesondere beauftragt, „nachrichten aller Art, welche für das internationale Transportwesen von Wichtigkeit sind, zu sammeln, zusammenzustellen und zu veröffentlichen“, wobei ihr diese Mitteilungen von den Vertragsstaaten und den Eisenbahnverwaltungen übermittelt würden, die in einer periodischen, in deutscher und französischer Sprache erscheinenden Veröffentlichung erscheinen könnten. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde präzisiert, dass die Zeitschrift die für die Anwendung der Übereinkommen CIM und CIV erforderlichen Informationen beinhalten würde, darunter insbesondere die Mitteilungen betreffend die Listen der Linien sowie rechtliche und statistische Dokumente.  

 

4. Erfüllt die Zeitschrift heute die gleichen Ziele als jene, die ihr bei ihrer Gründung zugeteilt wurden?  

 

Wenn auch aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen bestimmte Informationen, wie z. B. jene betreffend die Listen der Linien nicht mehr vollumfänglich in der Zeitschrift veröffentlicht werden, so verfolgt diese jedoch immer noch das ihr aufgetragene Ziel, den interessierten Kreisen die Informationen bezüglich der Anwendung des Übereinkommens sowie Abhandlungen, Urteile und für das Verständnis und die Anwendung des Eisenbahnrechts wichtigen Informationen zukommen zu lassen. Sie hat sich der künftigen Entwicklung der Aufgaben der OTIF angepasst und führt in diesem Zusammenhang seit 2002 eine Rubrik über den Bereich Technik. 

 

5. Warum kann sich der Erscheinungsrhythmus der Zeitschrift ändern?   

 

Im COTIF 1980 (Artikel 9 § 2 Buchstabe h), bringt die neue Bezeichnung „Zeitschrift“ (bulletin périodique) statt „Monatsschrift“ (Bulletin mensuel) zum Ausdruck, dass es sich zwar weiterhin um eine regelmäßig erscheinende Veröffentlichung handelt, dass aber nicht unbedingt ein monatlicher Erscheinungsrhythmus einzuhalten ist. Diese Flexibilität beim Erscheinen erlaubt es der Zeitschrift, sich sehr rasch anzupassen und in einem häufigeren Rhythmus zu erscheinen wenn es die Aktualität verlangt. So ist die Zeitschrift im Verlauf der Revisionsarbeiten, die mit der Unterzeichnung des Protokolls von Vilnius ihren Abschluss fanden, im Laufe des Jahres 1997 zu einer alle zwei Monate erscheinenden Veröffentlichung geworden, um 2001 zu einem quartalsmäßigen Rhythmus zurückzukehren, nachdem ihre Aufgabe, über die Revisionsarbeiten zu unterrichten, abgeschlossen war. 

6. In welchen Sprachen erscheint die Zeitschrift?  

 

Die Zeitschrift erschien von Anfang an in französischer und deutscher Sprache. Dem Inkrafttreten des Protokolls von Vilnius, das Englisch als dritte Arbeitssprache der OTIF einführt, vorgreifend, erscheint die Zeitschrift seit 2002 vollumfänglich in drei Sprachen. 

 

7. Warum erscheint die Zeitschrift in Schwarzweiß sowie ohne Photos und Karten?  

 

Die Zeitschrift hat nur äusserst selten Photos oder Graphiken in Farbe veröffentlicht. Eine häufigere Illustration der Zeitschrift würde finanzielle Schwierigkeiten bereiten. 

 

8. Wo kann die Zeitschrift bezogen werden?  

 

Die Zeitschrift kann bei spezialisierten Buchhandlungen oder bei der OTIF bezogen werden. 

 

9. Was wird künftig die Rolle der Zeitschrift sein?  

 

Das COTIF 1999 (Artikel 23) widmet der Zeitschrift wieder einen eigenen Artikel. Wie zurzeit wird sie offizielle Mitteilungen beinhalten sowie solche, die für die Anwendung des Übereinkommens erforderlich oder von Nutzen sind.

Darüber hinaus können die Mitteilungen, die der Generalsekretär auf Grund des Übereinkommens zu machen hat, gegebenenfalls durch Veröffentlichung in der Zeitschrift erfolgen.
 

10. Haben Sie weitere Fragen zur Zeitschrift?  

 

Wenden Sie sich an die Redaktion. 

 

 

 

 

 

Ihre Meinung interessiert uns

Wenden Sie sich an die Redaktion.

 

 



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