Dieses Register von einmaligen Fahrzeughalterkodierungen (Akronyme), mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) gemeinsam verwaltet, ist ab Juli 2007 in Betrieb. Aktualisierungen werden jeweils am ersten Mittwoch im Monat erscheinen. Eine erklärende Einführung, sowie die Registrierungsregeln und ein Antragsformular, stehen auch zur Verfügung. Eine Liste der kompetenten nationalen Behörden kann durch dieses link konsultiert werden.
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass die ERA seit November 2010 ihre Zusammenarbeit mit der OTIF im Zusammenhang mit dem VKM Register wieder aufgenommen hat. Es kann nun also wieder sichergestellt werden, dass keine Doppeleintragungen von VKM-Akronymen mehr auftreten. Ende Mai 2010 hatte die ERA diese Zusammenarbeit ohne Ankündigung ausgesetzt.
Das auf dieser Seite zum Download verfügbare OTIF Register ist weiterhin vollständig und beinhaltet Einträge aller 46 OTIF Mitgliedstaaten!
Im Einklang mit Artikel 15 § 2 ATMF muss jede für die Instandhaltung von Güterwagen zuständige Stelle (ECM) über ein gültiges ECM-Zertifikat verfügen. Die Zertifizierung von anderen ECM ist (derzeit) freiwillig. Unter diesem Link finden Sie eine Liste der an ECM mit Sitz in einem der OTIF-Vertragsstaaten vergebenen ECM-Zertifikate sowie eine Liste der anerkannten Zertifizierungsstellen in den OTIF-Vertragstaaten.
Entsprechend Artikel 13 Anhang G (ATMF) COTIF 1999 wird für Eisenbahnfahrzeuge, die zum internationalen Verkehr zugelassen sind, unter der Verantwortung der Organisation eine Datenbank eingerichtet und geführt.
Das OTIF-Sekretariat hat aktiv an der Arbeit der von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) gebildeten Arbeitsgruppe (AG) teilgenommen. Die Aufgabe dieser AG bestand darin, die Spezifikationen der nationalen Fahrzeugregister auszuarbeiten, die von den EU-Mitgliedstaaten einzurichten sind. Die AG hat ihre Arbeit Ende Juni 2006 abgeschlossen und der Abschlussbericht (nur in englischer Sprache) wurde in Form eines Anhangs zu den Empfehlungen der ERA am 28. Juli 2006 an die EU-Kommission versandt.
Es handelt sich hier um eine Anlage zu den TSI OPE CR, d. h. die Technische Spezifikation für Interoperabilität der Europäischen Union betreffend das Subsystem „Betrieb und Management“ des konventionellen Transeuropäischen Eisenbahnsystems, auf das in Artikel 6 1) der Richtlinie 2001/16/EG verwiesen wird.
Die Fassung der Anlage P ist jene, die vom Artikel 21-Ausschuss anlässlich seiner Tagung vom 24.06.2005 genehmigt wurde. Bisher ist nur eine englische Fassung verfügbar.
Die Anlage P ist mit den Merkblättern 438-1 bis 4 der UIC/OSShD, die für die Mitglieder der beiden Organisationen verbindlich sind, kompatibel.
Das Dokument erscheint auf der OTIF-Homepage lediglich zur Information. Es handelt sich (noch) nicht um eine Vorschrift der OTIF.
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