Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
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Ein MoU zur Festlegung der gemeinsamen Grundsätze eines Zertifizierungssystems der für die Instandhaltung zuständigen Einheiten (ECM) für Güterwagen

Seit Inkrafttreten des COTIF 1999 im Juli 2006 sind Wagenhalter nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Wagen bei einem Eisenbahnverkehrsunternehmen zu registrieren. Artikel 14a der EU-Richtlinie 2008/110/EG über die Eisenbahnsicherheit und, kürzlich, die Änderungen zu Artikel 15 der ATMF, die im Dezember 2009 angenommen wurden, übertragen beide einer ECM genannten Einheit, welche gemäss diesen Regelungen der Halter selbst, ein Eisenbahnverkehrsunternehmen oder ein Infrastrukturbetreiber sein kann, die Aufgabe und die Verantwortung, das Rollmaterial instandzuhalten. Beide Regelungen erfordern die obligatorische Zertifizierung der ECM für Güterwagen.


Bis Herstellung und Inkrafttreten der Zertifizierungsregelungen ist eine vorläufige “Memorandum of understanding“ (MoU) dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen den Verbänden des Eisenbahnsektors (CER, ERFA, UIC, UIP), den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten, der europäischen Eisenbahnagentur, der Europäischen Kommission und dem Generalsekretär der OTIF erarbeitet worden. Das MoU steht allen Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung bereit, wobei einige davon ihn schon unterzeichnet haben (Liste).


Das MoU legt ein vorläufiges freiwilliges Zertifizierungssystem der ECM für Güterwagen fest. Es beinhaltet detaillierte Regeln über Zertifizierung und Kontrolle der ECM, deren Aufgaben und die Schnittstellen zu anderen Beteiligten, die zu erfüllenden Kriterien und die auszufüllenden Formulare sowie das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der ausgestellten Zertifikate durch alle Parteien. Die ECM-Zertifizierung sollte nicht mit der Zertifizierung der Werkstätte, die im Auftrag der ECM die Wartung ausführen, verwechselt werden; eine derartige Zertifizierung ist aber in den geänderten ATMF vorgesehen.



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