Rechtliche Grundlagen
Der RID-Fachausschuss ist eines der Organe des COTIF (siehe Artikel 13 § 1 d) des COTIF 1999). Alle Mitgliedstaaten haben das Recht, Vertreter zu den Tagungen des RID-Fachausschusses zu entsenden, die in der Regel einmal jährlich stattfinden.
Der RID-Fachausschuss ist nur dann beschlussfähig, wenn ein Drittel der Mitgliedstaaten vertreten ist (siehe Artikel 18 § 2 COTIF 1999).
Der RID-Fachausschuss entscheidet über Anträge auf Änderung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) (siehe Artikel 33 § 5 COTIF 1999).
Im Einverständnis mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten kann das Sekretariat der OTIF Nichtmitgliedstaaten und internationale Organisationen und Verbänden, die für Beförderungsfragen zuständig sind, zu den Tagungen einladen (siehe Artikel 16 § 5 COTIF 1999).
Die Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.
Arbeitsweise
Um eine einfache multimodale Beförderung gefährlicher Güter sicherzustellen, sind heute die verschiedenen verkehrsträgerspezifischen Vorschriften in ihrer Struktur und ihrem Inhalt weitestgehend an die UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (UN-Modellvorschriften) angeglichen. Diese UN-Modellvorschriften werden zurzeit alle zwei Jahre überarbeitet. Dies hat zur Folge, dass auch die verkehrsträgerspezifischen Regelwerke in diesem Rhythmus überarbeitet werden.
Bevor die Änderungen aus den UN-Modellvorschriften im RID-Fachausschuss behandelt werden, werden sie in der Gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung, die zweimal jährlich von der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und der OTIF ausgerichtet wird, vorgeprüft. Diese Gemeinsame Tagung soll sicherstellen, dass die Gefahrgutvorschriften für den europäischen Landverkehr (ADR – Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, ADN – Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen) möglichst stark harmonisiert sind, um den Wechsel des Verkehrsträgers zu vereinfachen. Mit den umstrukturierten Ausgaben des RID und des ADR, die erstmals zum 1. Juli 2001 veröffentlicht wurden, haben sich die Unterschiede auf ein Minimum reduziert.
Die Gemeinsame RID/ADR/ADN-Tagung prüft neben den Änderungen aus den UN-Modellvorschriften auch Anträge, die nur für den europäischen Landverkehr von Bedeutung sind (z.B. Vorschriften für RID/ADR-Tanks).
Der RID-Fachausschuss verabschiedet die Beschlüsse der Gemeinsamen RID/ADR/ADN-Tagung. Darüber hinaus entscheidet er über Änderungen, die nur den Eisenbahnverkehr betreffen (z.B. Anforderungen an Eisenbahnfahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter).
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