Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
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Fachausschuss "Erleichterung im Eisenbahnverkehr"

Der Ausschuss für Erleichterungen im Eisenbahnverkehr ist ein neues Organ, das auf der Grundlage des COTIF 1999 (s. Artikel 13, 16 und 19) geschaffen wird. Es bezweckt, auf die Beseitigung der Hindernisse beim Grenzübertritt hinzuwirken, die ihre Ursache im staatlichen Verantwortungsbereich haben (s. Art. 2 § 1 Buchst. b) COTIF 1999).

Es sind grundsätzlich alle Mitgliedstaaten in diesem Ausschuss vertreten. Der Ausschuss ist jedoch beschlussfähig, wenn ein Drittel der Mitgliedstaaten vertreten ist.

Um sein Ziel zu erreichen, wird sich der Ausschuss im Rahmen seiner Kompetenzen mit allen Fragen der Erleichterung des Grenzübertritts befassen und hierzu Standards, Methoden, Verfahren und Praktiken empfehlen.

 



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