Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
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Armenien ist seit dem 1. Juli 2011 das 47. Mitglied der OTIF

Die Bedeutung der Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) durch Armenien wird ihre Höchstwirkung im Zusammenhang mit den kurz bevorstehenden Beitritten der Nachbarländer Georgien und Aserbaidschan entfalten. So wird in absehbarer Zeit im Kaukasus eine Grundlage geschaffen, die für den Schienensektor wertvolle Rechtssicherheit und die eindeutige Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs zur Folge haben wird.



Die Zeitschrift der OTIF steigt ins elektronische Zeitalter ein

Das Sekretariat der OTIF hat heute offiziell dem Verwaltungsausschuss das Konzept und Layout der ab heute neu - in ausschliesslich elektronischer Form - erscheinenden Zeitschrift der Organisation vorgestellt. Die elektronische Zeitschrift der OTIF kann kostenlos  unter der e-Mailadresse Media(at)otif.org bestellt werden.



Rechtssicherheit für Marokko und seine Nachbarn

Marokko hat am 28.04.2011 die Ratifikationsurkunde zum Protokoll von Vilnius beim Gene-ralsekretär in Bern hinterlegt. Die Anwendung des einheitlichen Rechtsregimes bedeutet eine erhebliche Erleichterung im internationalen Schienenverkehr zwischen Marokko und den Nachbarstaaten Algerien und Spanien (siehe Pressemitteilung vom 04.05.2011).



Pressemitteilung

Am 20. April 2011 veröffentlichten der Generalsekretär des UNIDROIT und der Generalsekretär der OTIF eine Pressemitteilung, worin der Gewinner des im Hinblick auf das künftige internationale Register gemäß dem Eisenbahnprotokoll von Luxemburg durchgeführten Ausschreibungsverfahrens bekanntgegeben wird. 



Ausstehender Beitritt der EU zum COTIF bedarf der Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung

Erstmals in der Geschichte der OTIF wird dieses Jahr eine außerordentliche Generalversammlung einberufen, die die Europäische Union durch ihre Stimmenmehrheit im Verwaltungsausschuss Ende November 2010 in Bern erzwungen hat. Diese Aktion geht auf die Weigerung der Europäischen Union zurück, dem zwischen der EU-Kommission und der OTIF erzielten Verhandlungsergebnis zum Beitritt der Europäischen Union zum COTIF zuzustimmen bzw. einzelne Punkte davon nachzuverhandeln. Insbesondere die völkerrechtlich äußerst fragwürdige Forderung der EU, auch künftig das Übereinkommen nur dann anzuwenden, wenn es keine neue EU-Gesetzgebung gibt, hat den Beitrittsprozess blockiert.

 

Die außerordentliche Generalversammlung findet am 22. und 23. Juni 2011 in Bern statt.



Beitritt zur OTIF – assoziiertes Mitglied



Beitritt zum COTIF



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