Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
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Hin zu einem einheitlichen Eisenbahnrecht zwischen Europa und Asien

Auf dem Weg zu einer Vereinheitlichung des Eisenbahnrechts zwischen Europa und Asien wurde mit der anlässlich eines im Palais des Nations in Genf am 26. Februar 2013 organisierten Ministertreffens vorgenommenen Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung über die Förderung des Eisenbahnverkehrs zwischen Europa und Asien und in dieser Hinsicht unternommenen Handlungen ein wichtiger Schritt getan.

In dieser von 37 Staaten (1) unterzeichneten Erklärung zeigt sich der politische Wille dieser Staaten, die in der Erklärung angesprochene Strategie umzusetzen und so ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen, wie sie für konkurrierende Verkehrsträger (Straße, Luft, Binnen- und Seeverkehr) bereits bestehen, auch für den Eisenbahnverkehr zu schaffen.

Gleichzeitig und in Ergänzung dessen haben die Staaten auch interessierte Eisenbahnunternehmen sowie weitere Interessengruppen und internationale Organisationen und Verbände mit Bezug zum Eisenbahnverkehr eingeladen, sich den Arbeiten zur Ausarbeitung der allgemeinen Beförderungsbedingungen für den eurasischen Verkehr (ABB EurAsia) anzuschließen.

Die OTIF begrüßt die Unterzeichnung der Erklärung und wird ihr gesammeltes Fachwissen in diese von zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Eisenbahnverbänden gemeinsam durchzuführenden Arbeiten einbringen, um so auf schnellstem Wege ein einheitliches Eisenbahnrecht zwischen Europa und Asien zu erlagen.

Der vollständige Wortlaut der Erklärung kann unter folgendem Link von der Website der UNECE heruntergeladen werden:

http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2013/itc/Joint_Declaration_on_URL.pdf

 

(1) Deutschland, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Malta, Mongolei, Pakistan, Niederlande, Polen, Portugal, (EJR) Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine und Usbekistan.

 

 

 

 

 



Pakistan stellt einen Antrag auf Beitritt zum COTIF

Am 21. Februar 2013 hat Pakistan einen Antrag auf Beitritt zum COTIF eingereicht.

Das Beitrittsverfahren sollte bis September 2013 abgeschlossen sein. Pakistan würde dann 49. Mitgliedstaat der OTIF.

Der Beitritt Pakistans ist verknüpft mit der Initiative der Organisation für Wirtschaftskooperation (ECO), mit der eine Eisenbahnverbindung für Kontainerzüge zwischen Islamabad über Teheran nach Istanbul angestrebt wird, die eines Tages bis Westeuropa einerseits und Südasien andererseits verlängert werden könnte. Verschiedene Nebenlinien werden diesem Korridor angeschlossen werden.

<Pressemitteilung>

 

 

 

 



Aussreibung für ein funktionales und organisatorisches Audit der OTIF

Mit dem Amtsantritt des neuen Generalsekretärs am 1. Januar 2013 hat die OTIF sich neue Prioritäten gesetzt. Dieser neue Elan muss jedoch in eine Haushaltsstraffung eingegliedert werden.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, Stärken und Schwächen des Humankapitals der OTIF herauszufiltern, sowie dessen Fähigkeit, die neuen Herausforderungen der Organisation zu meistern.

Per Beschluss vom 21. Februar 2013 hat der Verwaltungsausschuss der OTIF die Aufgabenstellung für ein von Mai bis Juni 2013 durchzuführendes externes Audit (Anhang - Aufgabenstellung) genehmigt.

Bitte beachten Sie die aufgrund der Dringlichkeit vom Verwaltungsausschuss beschlossene kurze Frist für die Einreichung von Angeboten.


Angebote
sind bis spätestens 22. März 2013 per Post an folgende Adresse zu schicken:

OTIF
Herrn Fabien Decker
Gryphenhübeliweg 30
CH – 3006 Bern

Oder in eiligen Fällen per E-Mail.

Alle weiteren Fragen können Herrn Fabien Decker, Leiter Verwaltung und Finanzen der OTIF, unter folgender Mailadresse gestellt werden: fabien.decker(at)otif.org

 

 

 



11. Generalversammlung der OTIF tagte am 19. und 20. September 2012

Die Generalversammlung, das höchste Organ der OTIF, tagte am 19./20. September 2012 unter Vorsitz Spaniens in Genf. Die Mitgliedstaaten wählten Herrn François Davenne zum Generalsekretär für die Amtszeit 2013 – 2015. Es ist dies das erste Mal, dass ein französischer Staatsbürger auf diesen Posten gewählt wurde.

 

Die Generalversammlung bezeichnete ferner die Mitglieder des Verwaltungsausschusses, des Verwaltungsorgans der OTIF, das regelmässig zwischen den Sitzungen der Generalversammlung tagt. Neuer Vorsitzender des Verwaltungsausschusses wird Herr Franc Van der Steen aus den Niederlanden sein.

 

Die Generalversammlung beschloss ausserdem, im Zusammenhang mit der angespannten Budgetlage in den Mitgliedstaaten, das Budget der OTIF in der Weise zu stabilisieren, dass es dieser ermöglicht bleibt, ihre Aufgaben in der kommenden Periode vollinhaltlich zu erfüllen. Sie hat überdies von den seit der letzten Generalversammlung gesetzten Massnahmen Kenntnis genommen.

  

 



11. Generalversammlung der OTIF am 19. und 20. September 2012 in Genf

Das höchste Organ der OTIF ist die Generalversammlung. Sie wird in der Regel alle drei Jahre einberufen, um unter anderem den Verwaltungsausschusshuss zu wählen, die Höchstbeträge für die Ausgaben der Organisation in den folgenden 6 Jahren festzusetzen, den Generalsekretär zu wählen und die zukunftsweisenden Beschlüsse zu fassen, die ihr nach dem COTIF obliegen.

 

Zu den anstehenden Themen, zu denen der juristische, politische und fachliche Sachverstand der Generalversammlung mit entsprechendem Entscheidungsbedarf eingeholt wird, gehören unter anderem:

  • die Ausübung von Stimmrechten;

  • COTIF-kompatible Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen beim Grenzübertritt im internationalen Eisenbahnverkehr, deren Ursache im staatlichen Verantwortungsbereich liegt;

  • die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Regierungsorganisationen.



Fachausschuss für technische Fragen der OTIF

Fachausschuss für technische Fragen verabschiedet am 23.05.2012 in seiner 5. Sitzung in Bern das sog. „Fracht-Paket“ (Vorschriften Wagen und Lärm).



Nahtloser Verkehr: Verknüpfungen schaffen

Unter dem Vorsitz Japans treffen sich dieses Jahr die Spitzen der internationale verkehrspolitische Szene anlässlich des International Transport Forum Summit vom 2. bis 4. Mai 2012 in Leipzig. Besonders erfreulich ist, dass das diesjährige Thema ganz im Fokus des Tagesgeschäftes der OTIF liegt.


Sollte es politisch gewollt sein, den Handel bzw. den Langstreckentransport von Waren per Schiene zwischen beispielsweise Europa und Asien zu fördern, so ist es kein Geheimnis, dass die erforderliche Wettbewerbsfähigkeit der Schienentransporte nur durch Herstellung von Zuverlässigkeit erzielt werden kann. Auftraggeber und Spediteur müssen sich dabei nicht nur auf die Lieferfrist, sondern auch auf eine stabile, vorhersehbare Kalkulierbarkeit sämtlicher beim Transport anfallender Kosten verlassen können.


Es mangelt im Bereich des Schienenverkehrs in erster Linie an Transparenz und Rechtssicherheit in den einzelnen Abwicklungsprozeduren beim Grenzübertritt (gerade auch an sog. „Transitgrenzen“). Eine völkerrechtliche Einigung darauf, Recht, dort wo es vorhanden ist, auch entsprechend transparent zu formulieren und bekannt zu machen, scheint hierbei ein ökonomisch interessanter und naheliegender erster Schritt zu sein, um Hindernisse beim Grenzübertritt in kürzest mögliche Zeit zu beseitigen.


Genau das ist der Auftrag, den das COTIF dem Generalsekretär der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr, der OTIF, auferlegt hat.

 



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