ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR 
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OTIF - Vorstellung der OTIF - Allgemeine Informationen
   Allgemeine Informationen (Kurzfassung)
 

Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) besteht seit 1. Mai 1985. Völkerrechtliche Grundlage ist das Übereinkommen vom 9. Mai 1980 (COTIF). Vorläufer der OTIF war das 1893 geschaffene Zentralamt für den internationalen Eisenbahnverkehr.

Zweck dieser Regierungs-Organisation war bis zur Unterzeichnung des Protokolls vom 3. Juni 1999 (Protokoll von Vilnius) zur Änderung des COTIF vornehmlich die Weiterentwicklung der seit Jahrzehnten bestehenden einheitlichen Rechtsordnungen für die durchgehende internationale Beförderung von Reisenden und Gütern mit der Eisenbahn. Es sind dies die Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV und CIM.

Der OTIF gehören derzeit 42 Staaten an (alle Staaten in Europa, jedoch ohne die Nachfolgestaaten der Sowjetunion - mit Ausnahme Litauens, Lettlands und der Ukraine -, sowie vier Staaten im Nahen Osten und drei in Nordafrika). Von durch die OTIF geschaffenem Einheitsrecht sind derzeit internationale Eisenbahnbeförderungen auf rund 240'000 km Eisenbahnlinien sowie ergänzende Beförderungen auf mehreren tausend Kilometern im Güter- und Personenverkehr, auf der Strasse, zur See und auf Binnenschiffen betroffen.

Sitz der Organisation ist Bern in der Schweiz. Als Organe wirken die Generalversammlung, der Verwaltungsausschuss als finanzielles und administratives Aufsichtsorgan, der Revisionsausschuss, der Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter, der Fachausschuss für technische Fragen und der Ausschuss für Erleichterungen im Eisenbahnverkehr. Die Sekretariatsgeschäfte werden vom Generalsekretär besorgt.

Schwerpunkte der Tätigkeit:

  1. Weiterentwicklung des Eisenbahntransportrechts in den Bereichen

    • Beförderungsverträge im internationalen Personen- und Güterverkehr (CIV und CIM),
    • Beförderung gefährlicher Güter (RID),
    • Verträge über die Verwendung von Wagen (CUV),
    • Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur (CUI),
    • Verbindlicherklärung technischer Normen und Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahnmaterial (APTU),
    • Verfahren für die technische Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen und sonstigem Eisenbahnmaterial zur Verwendung im internationalen Verkehr (ATMF);

  2. Ausweitung des Geltungsbereiches des COTIF, um langfristig durchgehende Eisenbahnbeförderungen vom Atlantik bis zum Pazifik unter einem einheitlichen Rechtsregime zu ermöglichen;

  3. Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Protokolls von Luxemburg (Register für internationale Sicherungsrechte an rollendem Eisenbahnmaterial, Sekretariat der Aufsichtsbehörde);

  4. Beseitigung von Hindernissen beim Grenzübertritt im internationalen Eisenbahnverkehr;

  5. Mitwirkung an der Ausarbeitung anderer internationaler Übereinkommen betreffend den Eisenbahnverkehr im Rahmen von ECE/UNO und anderen internationalen Organisationen.

   Allgemeine Informationen (Vollständige Fassung)
 

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) 
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