Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
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6.8.2.7: Verzeichnis der von den zuständigen Behörden anerkannten technischen Regelwerke für RID-Tanks

Gemäß Unterabschnitt 6.8.2.7 hat die zuständige Behörde das Recht, für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von RID-Tanks die Anwendung technischer Regelwerke anzuerkennen. Die zuständige Behörde muss dem Sekretariat der OTIF ein Verzeichnis der von ihr anerkannten techni-schen Regelwerke übermitteln.

 

Das Sekretariat der OTIF veröffentlicht an dieser Stelle die Informationen, die ihm von den Mitgliedstaaten zugeleitet wurden. Für die Richtigkeit der Angaben sind die Mitgliedstaaten verantwortlich.

 



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