Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
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1.5.1.1: Zeitweilige Abweichungen (multilaterale Sondervereinbarungen)

Gemäß Unterabschnitt 1.5.1.1 RID können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander vereinbaren, bestimmte Beförderungen auf ihren Gebieten unter zeitweiligen Abweichungen von den Vorschriften des RID zu genehmigen. Die zuständige Behörde, welche die Initiative zu einer solchen zeitweiligen Abweichung ergreift, teilt dem Sekretariat der OTIF den Text dieser Abweichung mit.

Das Sekretariat der OTIF veröffentlicht an dieser Stelle den Text der zeitweiligen Abweichung sowie die Liste der Mitgliedstaaten, die diese Abweichung unterzeichnet haben. Für die Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Mitgliedstaaten verantwortlich.

 

 

 

Nummer der Vereinbarung

RID 2/2013

Versandstücke, Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen
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RID 1/2013

Ersatz des Verweises auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2004 durch einen Verweis auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3)
[12KB]

 

RID 7/2012

Verpackungsanweisungen IBC 04 bis IBC 08
[13KB]

 

RID 6/2012

Beförderung von Steinkohle in loser Schüttung
[12KB]

 

RID 5/2012

Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl
[26KB]

 

RID 6/2010

Vibrationsprüfung von Großpackmitteln (IBC)
[19KB]

 

RID 5/2010

Beförderung von UN 1057 FEUERZEUGE und UN 1057 NACHFÜLLPATRONEN FÜR FEUERZEUGE
[20KB]

 

RID 4/2010

Beförderung calciumcarbidhaltiger Entschwefelungsmitteln der UN-Nummer 1402 (Calciumcarbid), Klasse 4.3, Verpackungsgruppe I
[17KB]

 

RID 3/2010

Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
[279KB]

 

RID 4/2009

Anbringung von orangefarbenen Tafeln an Tragwagen, die für den Huckepackverkehr verwendet werden
[15KB]

 

RID 1/2009

Beförderung von UN 1495 Natriumchlorat in Behälterwagen
[14KB] 

 

 

RID 1/2008

Beförderung von UN 2672 Ammoniaklösung in starren IBC und Kombinations-IBC
[19KB]

 



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