Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
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RID-Verweise auf OTIF-Website

An verschiedenen Stellen des RID wird den COTIF-Mitgliedstaaten eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sekretariat der OTIF zugeordnet, damit dieses die übrigen COTIF-Mitgliedstaaten informieren kann. Sofern das RID nicht bereits eine Veröffentlichung auf der OTIF-Website vorsieht, kommt das Sekretariat der OTIF seiner Informationspflicht in der Regel durch Veröffentlichung der ihm zugesandten Mitteilungen auf seiner Website nach.

Nachstehend sind die Stellen des RID aufgeführt, an denen eine Mitteilungspflicht festgelegt ist. Beim Anklicken der jeweiligen Fundstelle erscheinen ein einleitender Text und Links zu den von den verschiedenen Staaten übermittelten Mitteilungen.

Im Rahmen des zweijährigen Überarbeitungsrhythmusses für das RID kann diese Liste um zusätzliche Fundstellen erweitert werden.

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 



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